Das Antidiskriminierungsgesetz Kommt Nun Doch — Diskriminierungen Wegen Religion In Zukunft Justiziabel

    Trotz der Einigung in der gro_en Koalition bleibt das Antidiskriminierungsgesetz ein Zankapfel zwischen Union und SPD. Einige unionsregierte Bundesl_nder kritisieren die Pl_ne der Regierung f_r das “Gleichbehandlungsgesetz” so massiv, da_ SPD-Generalsekret_r Hubertus Heil ein Machtwort von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verlangt. Der Geltungsbereich des Zivilrechts geht nun _ber die Vorgaben von Br_ssel hinaus – so wie es _brigens auch die islamischen und j_dischen Verb_nde in den diversen Anh_rungen noch gegen_ber der alten Bundesregierung ge_u_ert haben. W_hren die EU im Arbeitsrecht die Benachteiligung wegen Alter, Behinderung, sexueller Identit_t, Religion und Weltanschauung untersagt, verbietet sie im Zivilrecht nur die Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht. Auf Forderung der Verb_nde, der sich in gro_en Teilen auch die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) anschloss, wird k_nftig im Zivilrecht neben der Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht nun auch die Diskriminierung wegen Alter, Behinderung, sexueller Identit_t, Religion und Weltanschauung verboten. Jedoch gibt es Ausnahmen beim Antidiskriminierungsgesetz. Der zus_tzliche Schutz, den Zypries durchgesetzt hat, gelte nur bei _Massengesch_ften. Daher k_nnten z.B. Behinderte oder Muslime weiterhin ausgegrenzt werden, wie zum Beispiel bei der Vermietung von Wohnungen. Auch Versicherungen, die auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen beruhen,seien diskriminierende Ausnahmen erlaubt. Die Union konnte ihre Forderung durchsetzen, wonach Religionsgemeinschaften in ihren Einrichtungen unter Berufung auf ihr _Selbstbestimmungsrecht die Einstellung von Andersgl_ubigen ablehnen k_nnen. Das Antidiskriminierungsgesetz soll offiziell _Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz hei_en.

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